Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren – das kann nur die Kirche selbst tun.
Sie müssen sich also auf jeden Fall an eine katholische Seelsorgerin oder einen katholischen Seelsorger wenden.
Ob es ein Gottesdienst ist, in dem Sie Ihren Wiedereintritt gemeinsam mit der Gemeinde vollziehen oder ein eher privater Schritt im kleinen Rahmen: Es handelt sich um Ihre individuelle Entscheidung gemeinsam mit dem jeweiligen Pfarrer.
Das Pfarrbüro meldet im Anschluss den kommunalen Behörden, dass Sie wieder "dazu gehören".