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Wieder in die katholische Kirche eintreten

Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung.

Foto von Jan Tinneberg auf Unsplash

Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig: Manchmal ist es die Begegnung mit anderen Christinnen und Christen, manchmal die Geburt eines Kindes oder der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung. Die Erfahrungen im Leben oder in der näheren oder weiteren Umgebung, die die Frage nach Glauben, Religion und Kirche wieder deutlich werden lassen sind verschieden.

Was gleich bleibt ist die Tatsache, dass jede und jeder immer herzlich Willkommen ist!

Erste Ansprechpartner in dieser Frage sind in der Regel die Seelsorger*innen vor Ort. Priester, Gemeinde- oder Pastoralreferent*innen helfen Ihnen dabei, den weiteren Weg zu planen und gemeinsam mit Ihnen zu überlegen, welche Schritte Ihnen dabei helfen können. Den Kontakt zu diesen Personen erhalten Sie am Einfachsten über das Pfarrbüro an Ihrem Wohnort.

Informationen zu weiteren Schritten finden Sie im Flyer unseres Bistum zu diesem Thema.

Auf der Seite katholisch-werden.de finden Sie ebenfalls weitere Hinweise.

Gerne stehen auch wir im Referat Glaubenskommunikation und Katechese Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia

Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia

Maximinstr. 69
66763 Dillingen/Saar
Saarland Deutschland

Häufig gestellte Fragen bezgl. Wiedereintritt in die katholische Kirche

Unser Kontaktformular

Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren – das kann nur die Kirche selbst tun.

Sie müssen sich also auf jeden Fall an eine katholische Seelsorgerin oder einen katholischen Seelsorger wenden.

Ob es ein Gottesdienst ist, in dem Sie Ihren Wiedereintritt gemeinsam mit der Gemeinde vollziehen oder ein eher privater Schritt im kleinen Rahmen: Es handelt sich um Ihre individuelle Entscheidung gemeinsam mit dem jeweiligen Pfarrer.

Das Pfarrbüro meldet im Anschluss den kommunalen Behörden, dass Sie wieder "dazu gehören".

 

Meist können Sie recht kurzfristig wieder in die Kirche aufgenommen werden, eine spezielle Vorbereitungszeit ist dafür nicht vorgesehen.

In der Regel werden Sie mit Ihrem Pfarrer oder einer anderen Seelsorgerin bzw. einem anderen Seelsorger ein ausführliches Gespräch über Ihren Austritt und Ihren Wunsch zum Wiedereintritt führen. Vielleicht ist es in Ihrer Situation hilfreich, wenn die Seelsorgerin oder der Seelsorger Sie mit mehreren Gesprächen über eine gewisse Zeit begleitet.

Wenn Sie mehr über den Glauben erfahren möchten oder sich Unterstützung dabei wünschen, in der Kirche wieder heimisch zu werden, können Sie in diesen Gesprächen auch besprechen, welche Möglichkeiten es dafür gibt, wie etwa einen Glaubenskurs oder eine Gruppe der Gemeinde.

Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger. Diese*r erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme.

An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine  Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt.

Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Ihrer Seelsorgerin oder Ihrem Seelsorger Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Dies kann ganz einfach in einem persönlichen Gespräch geschehen oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes gemeinsam mit Freunden, Bekannten und der Gemeinde. Wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit der Seelsorgerin oder dem Seelsorger, die bzw. der Sie beim Wiedereintritt begleitet. Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die Sie ausgetreten waren, müssen Sie aber keine Kirchensteuer nachzahlen.

Nein – wenn Sie ein Sakrament empfangen habe, gilt das lebenslang!

Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihre Seelsorgerin oder Ihren Seelsorger darauf an!