Zum Inhalt springen

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kirche

Hier findet Ihr alle Fragen im Bezug auf Kirche!

Wenn Ihr noch andere Fragen habt, könnt Ihr euch auch gerne mit dem Pfarrbüro in Verbindung setzen.

Öffnungszeiten und Erreichbarkeit
des Pfarrbüros Dillingen Sankt Odilia

Vorläufiges Zentralbüro St. Odilia, Dillingen

Maximinstr. 69, 66763 Dillingen

Tel. Nr. 0 68 31 / 7 10 74, Fax 0 68 31 / 97 67 83

e-mail: sankt-odilia-dillingen(at)bistum-trier.de

 

Bürozeiten:

Vormittag

Nachmittag

Montag

09.00 – 12.30 Uhr

13.30 – 16.00 Uhr

Dienstag

09.00 – 12.30 Uhr

13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch

-

-

Donnerstag

09.00 – 12.30 Uhr

15.30 – 18.00 Uhr

Freitag

09.00 – 12.30 Uhr

-

 

Foto von Simone Secci auf Unsplash

Häufig gestellte Fragen (Allgemein)

Mess- bzw. Intentionen-Bestellungen

 

Das Datenschutzgesetz verlangt, dass alle Mess- bzw. Intentions-Bestelllungen schriftlich mit Unterschrift des Bestellers angenommen werden müssen.

In allen Kirchen werden die neuen Bestellzettel ausgelegt und auf unserer Homepage können Sie dieses Formular runterladen.

Hinweis zu Mess-Intentionen

In der Vergangenheit wurden dem Bischöflichen Generalvikariat verschiedentlich Unsicherheiten der Pfarrämter mitgeteilt, die die Annahme von Mess-Intentionen der Gläubigen betreffen. Während die Höhe des Mess-Stipendiums unstrittig ist, bedarf es nun einer Klärung bzgl. der Mess-Intention selbst.

Can. 945 CIC spricht von einer certa intentio, welches bedeutet, dass das Gebetsanliegen des jeweiligen Gläubigen bzgl. einer konkreten Messfeier klar benennbar sein muss.                                                      

Can. 947 erinnert ferner eindringlich daran, dass von der Annahme eines Mess-Stipendiums jeglicher Anschein von Geschäft oder Handel fernzuhalten sei. Für die Formulierung der Mess-Intention bedeutet dies, dass es durchaus üblich und erlaubt ist, z.B. mehrere Verstorbene der eigenen Familie in ein und derselben Mess-Intention zu nennen.

Das Mess-Stipendium vervielfacht sich aber nicht, auch wenn mehr als eine Person genannt wird, für die insbesondere in einer konkreten Messfeier gebetet werden soll. Nicht die Anzahl der in einer Mess-Intention ggf. aufgezählten Personen ist also ausschlaggebend für die Festsetzung des Mess-Stipendiums, sondern die tatsächliche Intention des Gläubigen, die textlich klar fixiert werden soll.

Die Diözesanbestimmungen über Mess-Intentionen, Mess-Stipendien und Mess-Stiftungen vom 15. Juli 2000 (KA 2000 Nr. 145; vgl. HdR 4137.2) in der Fassung vom 2. Oktober 2003 (KA 2003 Nr. 194) bleiben von der hier vorgelegten Auslegungsregel unberührt.

Trier, den 26. Mai 2023

Dr. Ulrich Graf von Plettenberg

Bischöflicher Generalvikar

Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia

Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia

Maximinstr. 69
66763 Dillingen/Saar
Saarland Deutschland

Häufig gestellte Fragen bezgl. Taufe

Michèle  Schumacher

Michèle Schumacher

Pfarrsekretärin
Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia
Maximinstr. 69
66763 Dillingen/Saar
Saarland Deutschland
Marita Nowak  Pfarrsekretärin

Marita Nowak Pfarrsekretärin

Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia
Maximinstr. 69
66763 Dillingen/Saar
Saarland Deutschland
Telefon:06831-71074

Häufig gestellte Fragen bezgl. Hochzeit

Logo_Odilia_Rund transparent(5)

Petra Folz

Pfarrsekretärin
Vorläufiges Zentralbüro Dillingen Sankt Odilia
Maximinstr. 69
66763 Dillingen/Saar
Saarland Deutschland

Häufig gestellte Fragen bezgl. Wiedereintritt in die katholische Kirche

Häufig gestellte Fragen bezgl. Erstkommunion

Häufig gestellte Fragen